Wir suchen ständig neue Auszubildende für unseren Betrieb.
Seit August 2003 gilt die neue Ausbildungsordnungen im Maler- und Lackiererhandwerk. Die bisherigen Schwerpunkte der Ausbildungsordnung, "Maler und Lackierer" sowie "Fahrzeuglackierer" finden sich als eigenständige Ausbildungsberufe im Maler- und Lackiererhandwerk wieder. Während der Fahrzeuglackierer/die Fahrzeuglackiererin nach einer 3-jährigen Ausbildungsdauer im Handwerk mit der Gesellenprüfung und in der Industrieausbildung mit der Abschlussprüfung nach § 25 BBiG (Berufsbildungsgesetz) abschließt, kann bei der Berufsausbildung zum Maler- und Lackierer/zur Malerin und Lackiererin zwischen der 3-jährigen Regelausbildung gem. § 25 HwO (Handwerksordnung) oder der Stufenausbildung 2+1 (Jahre) gem. § 26 HwO gewählt werden.
Bürokaufmann/-frau ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Bürokaufleute erledigen alle kaufmännisch-verwaltenden und organisatorischen Tätigkeiten innerhalb eines Betriebes, einer Behörde oder eines Verbandes und sorgen dafür, dass die betrieblichen Informations- und Kommunikationsflüsse reibungslos funktionieren. Sie wünschen nähere Informationen? Sprechen Sie uns gerne an!


von links nach rechts:
stehend: Anna Enns, Christian Izett, Eugen Schellenberg, Sascha Tammen, Peter Enns, Wolfgang Schulte
unten: Yvonne Krinke, Marta Kaminski